Wichtige Info zur KFZ-Haftpflichtversicherung bei unseren Motorrad-Trainings

zum Einstieg klären wir zunächst:

Kasko oder Haftpflicht – was ist was?

Kaskoversicherung = zahlt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug (Unfall, Diebstahl, Hagel etc.).
👉 Die "Luxusversicherung" für jeden individuell – das klärst du bitte direkt mit deiner eigenen Versicherung.

KFZ-Haftpflichtversicherung = gesetzlich vorgeschrieben, zahlt Schäden, die du anderen mit deinem Fahrzeug zufügst.
👉 Und genau hier gibt’s jetzt eine wichtige Änderung!

Was hat sich geändert?

Die Pflichtversicherungsreform hat ordentlich Wellen geschlagen – besonders bei Fahrtrainings, Track-Days und anderen Veranstaltungen abseits des Straßenverkehrs. Viele Versicherer schließen den Schutz in solchen Fällen inzwischen komplett aus.

Früher galt: "Versichert – solange keine Rennen gefahren werden."
Jetzt heißt’s oft:

❌ Kein Versicherungsschutz bei jeglicher Motorsportaktivität,
❌ auch nicht bei Fahrten ohne Zeitnahme,
❌ auch nicht, wenn’s nur ums Üben oder Techniktraining geht – sobald die Strecke abgesperrt ist, kann’s kritisch werden.

Ja, dieser Ausschluss der Versicherungen besteht auch bei einem Sicherheitstraining, das NICHT im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet. Das ist paradox und sinnbefreit, aber so beschlossen.

Kein Grund zur Sorge!
Bei unseren Fahrtrainings bist du über unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgesichert

Diese spezielle Versicherung ist laut § 5d PflVG vorgeschrieben und deckt Schäden, die Teilnehmer Dritten zufügen, während einer Veranstaltung wie unseren Trainings.

➡️ Wichtig: Die Veranstalter-Haftpflicht deckt nicht deine eigenen Schäden am Fahrzeug – siehe Kaskoversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ist kein "Freifahrtsschein"; - wann greift sie, wann nicht?

sie greift z.B.:
Du verursachst einen Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum.
In so einem Fall ist die Haftpflichtversicherung zuständig und schützt dich davor, für Schäden an anderen aufkommen zu müssen. Sie übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden – aber nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde und wenn der Versicherungsschutz in dieser Situation gilt oder durch Ausschlüsse aufgehoben wurde.

sie greift NICHT, z.B.:
 -
bei Vorsatz
 -
wenn du dich nicht an die Regeln aus der Fahrerbesprechung gehalten hast

Hinweis in eigener Sache

Wir sind keine Versicherungsmakler, kein Versicherungsberater und dürfen keine individuelle Versicherungsberatung leisten.
Alle Infos hier sind nach bestem Wissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr.
Wenn du Fragen zu deinem persönlichen Versicherungsschutz hast – sprich am besten direkt mit deinem Versicherer.