Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MotoTeam, Inhaber Oliver Schmitt (Stand: 25.09.2023)

1. Gender Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und beinhaltet keine Wertung. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Inhaber MotoTeam

Betreiber und Inhaber von “MotoTeam”: Oliver Schmitt
Anschrift und Betriebsstätte: Feldstraße 21, 66646 Marpingen
Kontakt: info@mototeam.eu
Tel.: +49 6853 97 98 700
web: www.mototeam.eu
shop: www.mototeam.eu/shop
Gerichtsstand ist 66606 St.Wendel

3. Vertragsabschluss und Zahlung

Nach der Anmeldung zu einer Veranstaltung über den Shop “www.mototeam.eu/shop” mit der Angabe der Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse…) und den Veranstaltungsdaten (mit Orts- und Terminangabe) erfolgt eine Anmeldebestätigung seitens MotoTeam. Die Anmeldung gilt ab Eingang bei MotoTeam als verbindlich. Für jegliche Leistung erhält der Anmelder eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung.
Mit der Zahlung der Teilnahmegebühr aus der Anmeldebestätigung auf das Konto von MotoTeam
Kontoinhaber: Oliver Schmitt
IBAN: DE81 5939 3000 0002 8263 05
BIC: GENODE51LEB
wird das Angebot und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
Erst nach dem Zahlungseingang der gesamten Teilnahmegebühr, also NICHT schon nach der Buchung, ist der Trainings- oder Seminarplatz verbindlich gesichert! Über den Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung. Die Buchungen der Teilnehmer erfolgen in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

4. Leistungen und Preise

Die Leistungen für Trainings, Veranstaltungen, Seminare sind der jeweils gültigen Fassung der Website “www.mototeam.eu” zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Trainings, Veranstaltungen und Seminare gelten die auf der Website “www.mototeam.eu/shop” am Buchungstag aktuell angegebenen Preise. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung nichtig. Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernimmt jeder Teilnehmer selbst. Vor Trainings- und Fahrveranstaltungen oder Seminaren, an denen Fahrzeuge bewegt werden, ist eine Haftungsbegrenzung zu unterzeichnen, deren Umfang und Inhalt sich aus dem anstehenden Training, der Fahrveranstaltung oder dem Seminar ergibt.

5. Gutscheine

Gültigkeit, Verfall, Auszahlung:
Gutscheine unterliegen einer Gültigkeitsdauer; diese beträgt 18 Monate ab Kaufdatum. Das dadurch resultierende Ablaufdatum ist auf dem Gutschein vermerkt.
Werden Gutscheine nur teilweise eingelöst, verfällt der Restbetrag beim Einlösen des Gutscheincodes. Eine Auszahlung, auch teilweise, ist nicht möglich.

Anwendung: Jeder Gutschein enthält einen individuellen Gutscheincode. Gutscheine können nur im “MotoTeam-Shop” ( https://www.mototeam.eu/shop/ ) angewendet werden. Die Anrechnung des Gutscheinbetrages und die damit verbundene Entwertung findet während des Bezahlvorganges im Shop statt.
Jeder Gutscheincode ist nur ein Mal anwendbar.

6. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Veranstaltungen von MotoTeam erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Abgabe seiner Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche. Für Personen- oder Sachschäden der Teilnehmer, auch wenn sie durch Dritte zugeführt werden, haftet MotoTeam nicht.
Für durch den Veranstalter, dessen Angestellten, dessen Mitarbeitern, dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Personenschäden an Dritten. MotoTeam übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecken, der Straßen und Plätze und den dazugehörigen Einrichtungen.
Jeder Teilnehmer haftet selbst auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die das jeweilige Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Teilnahmebestätigung vorgelegt haben. Für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke infolge von Personen- oder sonstigen Schäden und Umständen, die nicht von MotoTeam zu vertreten sind, haftet MotoTeam nicht. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

7. Teilnahmebedingungen

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer MotoTeam- Veranstaltung um eine Risikosportart handelt, die Teilnahme geschieht deshalb auf eigene Gefahr. MotoTeam haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (s.o.Ziff.2.).
Mit der Inbetriebnahme (s)eines Motorrades, auch des Schräglagentrainers, bringt sich jeder Teilnehmer in Gefahr für Leib und Leben; dieser Gefahrensituation setzt er dadurch auch Dritte aus. Dieses Risiko kann nur umgangen werden, wenn der Teilnehmer nicht an einer Veranstaltung Teil nimmt – darauf wird ausdrücklich hingewiesen, es ist dem Teilnehmer hiermit bewusst!
Die Teilnehmer sind verpflichtet, komplette Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehören ein Motorrad-Integralhelm mit gültiger ECE-Prüfnorm, eine Motorradkombi, oder eine Motorradjacke und Hose mit einem Verbindungsreißverschluss, Motorrad-Handschuhe, die über die Handgelenke hinaus bis zum Unterarm reichen und Motorrad-Stiefel, die über die Fußgelenke hinaus bis zum Unterschenkel reichen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Motorradbekleidung eingearbeitet ist. MotoTeam behält sich vor, die Schutzkleidung zu bewerten und bei nicht ausreichender Schutzkleidung den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
Für die Teilnehmer gilt absolutes Fahrverbot, sofern sie vor und während der Veranstaltung Alkohol oder starke Medikamente zu sich nehmen. Die Teilnehmer erklären ausdrücklich, dass sie auch vor der Veranstaltung Alkohol, Medikamente oder sonstige Stoffe, welche die Fahrtüchtigkeit während der Veranstaltung beeinträchtigen können, nicht eingenommen haben. Bei Verstößen gegen diese Erklärung, können die Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt MotoTeam. Anweisungen der Instruktoren und deren Beauftragten sind zu befolgen.
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie andere Teilnehmer nicht durch ihr Verhalten gefährden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, die selbst keine Teilnahmebestätigung erhalten und den obligatorischen Haftungsverzicht unterzeichnet haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Teilnahmegebühr-/Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt MotoTeam. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke / an dem Platz / der Straße oder an den Einrichtungen der Rennstrecke / des Platzes/ der Straße, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

8. Teilnahme an Gruppeninstruktion

An den Veranstaltungen Kurventraining und Kurventraining XXL stellt MotoTeam mehrere Instruktionsgruppen, mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereichen/Anforderungsprofilen bereit. Kann ein Teilnehmer die Anforderungen keiner dieser Gruppen erfüllen, besteht kein Anspruch auf Eröffnung einer weiteren Gruppe oder auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr. Dem Teilnehmer steht es frei, sofern Instruktoren verfügbar sind, eine Einzelinstruktion zu buchen. Der Aufpreis für die Gruppeninstruktion auf die Freifahrergruppe wird beim Buchen einer Ganztages-Einzelinstruktion angerechnet.

9. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter

MotoTeam kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen, oder die jeweilige Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstiger Fahrbeeinträchtigung seitens der Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

10. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist als Widerruferklärung, schriftlich, per E-Mail an info@mototeam.eu, zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist.
Der Widerruf kann über die Website unter Widerrufsformular (mototeam.eu), www.mototeam.eu/widerrufsformular/ durchgeführt werden.
Bei formlosem Widerruf müssen folgende Angaben getätigt werden:
Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, und E-Mailadresse des Bestellers, sowie die ausdrückliche Formulierung, welche Dienstleistung storniert werden soll. Dabei ist das Bestelldatum und die Bestellnummer mit anzugeben.

Maßgebend für die Stornofrist ist der Veranstaltungsbeginn der zu stornierenden Veranstaltung in der jeweiligen Bestellung.

Stornofristen und anfallende Gebühren:

· Bei Stornierungen bis 90 Kalendertage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 25 € an

· Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 50%  an

· Bei Stornierungen bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der stornierten Leistungen an

· Bei Stornierungen unter 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung gibt es keine Erstattung.

Erscheint ein Teilnehmer nicht zur vereinbarten Veranstaltung, wird dies gleichgesetzt mit einer Absage/Rücktritt unterhalb von 14 Tagen und entsprechend behandelt.
Falls ein Teilnehmer an einer Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so ist ein kostenloser Abtritt an eine vom Teilnehmer benannte Person möglich. Dieser Ersatzfahrer muss vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe aller Daten angezeigt werden und sich im Shop von MotoTeam eigenständig mit allen Daten registrieren. MotoTeam kann dem Teilnehmerwechsel widersprechen, wenn der Dritte den Anforderungen an die Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

11. Fahrzeuge

Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeuges sein. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt MotoTeam von jeglichen Ansprüchen frei (s.o. Nr. 6 Haftungsausschluss). Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und die jeweils gültigen Lärmbeschränkungen einhalten, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung bzw. Tour, ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Bei Fahrtrainings müssen aus Sicherheitsgründen Spiegel, Scheinwerfer und Blinker am Fahrzeug mit geeignetem Klebeband abgeklebt,
oder vom Fahrzeug entfernt werden. Des Weiteren muss das Kennzeichen demontiert oder mit geeignetem Klebeband fixiert werden, so dass es sich bei der Fahrt nicht lösen kann. Überlässt der Teilnehmer MotoTeam diese Abklebe- oder Demontagearbeiten, haftet MotoTeam NICHT für etwaige Schäden am Fahrzeug, die daraus/dabei entstehen.
Die vom MotoTeam durchgeführte “technische Durchsicht” vor Veranstaltungsbeginn ist eine grobe Durchsicht. Sie dient dazu, den Teilnehmer beim Erkennen offensichtlicher Mängel an seinem Fahrzeug zu unterstützen. Seitens MotoTeam besteht keine Garantie, dass alle Mängel erkannt werden, oder dass das Fahrzeug mangelfrei ist. Diese Durchsicht ist keine technische Überprüfung im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung oder im Sinne der Fahrzeughauptuntersuchung einer amtlich anerkannten Prüforganisation und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges ist der Teilnehmer vollumfänglich selbst verantwortlich. Überlässt ein Teilnehmer die Beseitigung eines Schadens/Schäden übernimmt MotoTeam keinerlei Garantie auf Vollständigkeit der Beseitigung aller am Fahrzeug vorhandenen Mängel. Außerdem übernimmt MotoTeam keinerlei Gewährleistungsansprüche aus Arbeiten, die ein Teilnehmer an seinem Fahrzeug in Auftrag gibt. Bei Nichtbeseitigung eines bekannten Mangels, kann der Teilnehmer ohne Rückzahlung der Teilnehmergebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

12. Verhalten während der Veranstaltung
Die Teilnahme an der Vorbesprechung, der sog. “Fahrerbesprechung”, sowie an den jeweiligen Besprechungen innerhalb der Gruppen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit.
Das Gelände ist dabei exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder Verkauf von Reifen oder sonstigem Zubehör ist nur in Absprache mit MotoTeam gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Nenngelderstattung erfolgen. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 500,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.
Während des Fahrbetriebes bei den MotoTeam-Veranstaltungen (z.B. Fahrsicherheits-, Kurven-, Schräglagentraining) sind Tiere in den Trainingsbereichen verboten. In den anderen Bereichen müssen Tiere angeleint sein. Teilnehmer, die dagegen verstoßen, können vom Anlagenbetreiber verwiesen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet.

13. Film- und Fotorechte

Das MotoTeam hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
Teilnehmer, die Fotos und/oder Filme während der Veranstaltung erstellen, müssen die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer berücksichtigen und respektieren. Die Veröffentlichung der Fotos oder Filme, die durch die Teilnehmer während einer MotoTeam-Veranstaltung erstellt werden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch MotoTeam.

14. Sonstiges

Anfallender Sondermüll, auch Altreifen, sind nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Verfüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt.
Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit MotoTeam gestattet.
Jeder Teilnehmer ist an den Veranstaltungen von MotoTeam verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen.

15. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht bei Reise-Touren

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Kurs- bzw. Reiseleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MotoTeam kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Kursleitung keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Telegramm, Telefax, E-Mail) mitgeteilt werden. MotoTeam kann Montags bis Freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr unter der auf der Bestätigung genannten Telefon-, Telefaxnummer und Adresse erreicht werden. Auf Verlangen hat die zuständige Reise bzw. Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangt werden (Minderung), sofern der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MotoTeam innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für MotoTeam erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MotoTeam verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MotoTeam nicht zu vertreten hat.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei MotoTeam geltend gemacht werden. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MotoTeam die Ansprüche zurückgewiesen hat.

17. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (bei den mehrtägigen Kursen, Reisen oder Trainingsveranstaltungen) ist im Buchungspreis nicht eingeschlossen. MotoTeam empfiehlt dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

18.Vereinbarung über die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Kommt es während Veranstaltungen, Trainings, Seminaren von MotoTeam zur Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, dürfen diese nicht unbefugt offenbart werden; Sollte sich ein Teilnehmer dieser Vereinbarung widersetzen, stellt MotoTeam an Strafantrag nach § 17 UWG wegen des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Eine Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen behält sich MotoTeam zusätzlich vor.

19. Erklärung

Durch die Anmeldung zu einem Training, Seminar oder Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.

20. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 66606 St.Wendel. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.