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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss und Zahlung Die Anmeldung erfolgt über E-Mail (buchung@mototeam.eu), Post, Telefon oder per Fax mit der Angabe ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Altersangabe) und der Angabe der zu buchenden Veranstaltung (mit Orts- und Terminangabe). Mit der Anmeldung und der sofortigen Entrichtung der Teilnehmergebühr auf das Konto Kontoinhaber MotoTeam GmbH wird der Vertragsabschluss verbindlich angeboten. Bei Nichtzahlung kann das MotoTeam eine Nachfrist setzen. Ist auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt worden, kann das MotoTeam Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine Email oder einen Brief mit der Buchungsbestätigung, womit der Vertragsschluss bestätigt wird. Sofern keine Email-Adresse zur Verfügung steht, wird die Buchungsbestätigung per Post an den Teilnehmer versandt. 2. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Touren der MotoTeam
erfolgt auf eigeneGefahr. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Abgabe seiner
Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche. Für
Personen- oder Sachschäden der Teilnehmer, auch wenn sie durch Dritte zugeführt
werden, haftet MotoTeam nicht. 3. Teilnahmebedingungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer MotoTeam
Veranstaltung um eine Risikosportart handelt, die Teilnahme geschieht deshalb
auf eigene Gefahr. MotoTeam haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (s.o.Ziff.2.). 4. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter Das MotoTeam kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen, die jeweilige Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückbezahlt. Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstiger Fahrbeeinträchtigung seitens der Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. 5. Rücktritt durch den Teilnehmer Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten.
Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu
berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der
Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der
erstgebuchten Leistung. 6. Fahrzeuge Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeuges sein. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt MotoTeam von jeglichen Ansprüchen frei (s.o. Nr. 2 Haftungsausschluss). Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung bzw. Tour, ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Bei den Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Lärmbeschränkungen einzuhalten, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Das MotoTeam klebt aus Sicherheitsgründen die Spiegel der Teilnehmerfahrzeuge mit einem geeigneten Klebeband ab. Für etwaige Schäden, die daraus entstehen, haftet das MotoTeam nicht. 7. Veranstaltung Die Teilnahme an den jeweiligen Besprechungen innerhalb
der Gruppen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen dienen zur
Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit. 8. Rechte Das MotoTeam hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. 9. Sonstiges Anfallender Sondermüll ist bei Veranstaltungen nach deren
Ende vom Teilnehmer mitzunehmen. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in die
dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen. Für den Umgang mit Kraftstoffen
gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Verfüllung
usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. 10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht bei Reise-Touren Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Kurs- bzw. Reiseleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MotoTeam kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Kursleitung keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Telegramm, Telefax, E-Mail) mitgeteilt werden. MotoTeam kann montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der auf der Bestätigung genannten Telefon-, Telefaxnummer und Adresse erreicht werden. Auf Verlangen hat die zuständige Reise bzw. Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangt werden (Minderung), sofern der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MotoTeam innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für MotoTeam erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MotoTeam verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MotoTeam nicht zu vertreten hat. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei MotoTeam geltend gemacht werden. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MotoTeam die Ansprüche zurückgewiesen hat. 12. Pass- und Gesundheitsbestimmungen MotoTeam wird über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften unterrichten.
Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. 13. Reiseversicherungen Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (bei den mehrtägigen Kursen mit Übernachtung) ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. MotoTeam empfiehlt dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. 14. Erklärung Durch die Anerkennung auf der Website bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam. 15. Gerichtsstand und salvatoresche Klausel Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen. |